Zahnzusatzversicherung |
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Zahnzusatzversicherung
Im Zuge der Gesundheitsreform haben sind viele gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen dazu übergegangen, ihren Mitgliedern Zahnzusatzversicherungen anzubieten. So sind Leistungen wie Implantate, Inlays, Prophylaxe oder eine Zahnbehandlung durch eine solche Zusatzversicherung abgedeckt. Außerdem sollte eine gute Zusatzversicherung auch alle Risiken des Zahnverlustes und einer Notfall-Behandlung abdecken. Die Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch unterscheidet sich wesentlich von einer reinen Privatversicherung. Für eine Zahnzusatzversicherung gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dennoch bleibt bei allen Versicherungen immer ein Eigenanteil - wie hoch dieser ist, hängt auch von dem Patienten und seinem Gesundheitszustand ab.
Wenn der Versicherte Paradontose hat, ist mit Zahnverlusten zu rechnen und der Eigenanteil kann entsprechend höher sein als bei einer gesunden Person. Der größte Teil der vorbeugende zahnärztliche Leistungen - wie etwa eine Zahnreinigung - sollte durch die Kosten für die Versicherung abgedeckt sein. Kosmetische Behandlungen wie Aufhellung sind nicht immer inklusive. Es gibt oft einen jährlichen Höchstbetrag, bis zu diesem Betrag zahlt die Versicherung die Kosten für die zahnärztliche Behandlung in einem Jahr. Für eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter kommen die Versicherungen in der Regel nicht auf - die Altersgrenze liegt hier meist bei 21 Jahren.
Eine weitere Möglichkeit ist es, für zahnärztliche Behandlungen ins Ausland zu reisen, die beliebtesten Reiseziele sind Ungarn und Polen, wo die Kosten um 50% -70% niedriger sind als in Deutschland. Die Standards in der zahnmedizinischen Versorgung weichen jedoch von den Standards hierzulande ab. Vergleich der Zahnzusatzversicherungen
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